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   VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19   

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VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19 (https://dejure.org/2020,40861)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22.10.2020 - 13 K 1097/19 (https://dejure.org/2020,40861)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 13 K 1097/19 (https://dejure.org/2020,40861)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19
    Der Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens stellt keinen Verwaltungsakt dar, weil diese Entscheidung nicht darauf gerichtet ist, eine unmittelbare Rechtsfolge zu setzen (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2018 - 6 A 471/17 -, juris Rn. 11 f. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 23 m.w.N. zur Statthaftigkeit des Antrags nach § 123 VwGO).

    Nach Ablauf dieser Frist darf der Dienstherr darauf vertrauen, dass der Bewerber den Abbruch des Auswahlverfahrens nicht angreift (BVerwG, Urteil vom 03.12.2014, a.a.O., Rn. 22 ff.).

    Es widerspräche aber nicht nur dem Gedanken der Prozessökonomie, sondern auch dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes und dem Grundsatz fairen Verfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014, a.a.O., Rn. 25), würde man der vorliegenden, entscheidungsreifen Klage wegen der Abbruchmitteilung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung die Statthaftigkeit absprechen und den Kläger auf ein neuerliches Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verweisen.

    Jeder Bewerber hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die in Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG stehen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 -, juris Rn. 10 und vom 03.12.2014, a.a.O., Rn. 15).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch geht dementsprechend unter (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014, a.a.O., Rn. 16 und hierzu noch näher unter 3.).

    Dementsprechend ist der Bewerbungsverfahrensanspruch auf ein konkretes Stellenbesetzungsverfahren gerichtet und besteht grundsätzlich nur, wenn eine Ernennung oder eine diese vorherbestimmende Dienstpostenvergabe vorgenommen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16

    Bewerbung; Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vertraulichkeit; Hinzuziehung

    Auszug aus VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19
    Dienstliche Beurteilungen beziehen sich demgegenüber regelmäßig auf einen längeren, meist sogar mehrjährigen Zeitraum, in dem der Beamte den konkreten vielfältigen Anforderungen seines Amtes gerecht zu werden hatte, und bieten nach ihrer Zweckbestimmung eine weitaus gesichertere Grundlage für die Feststellung der Eignung im Rahmen einer am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidung (vgl. VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 10.11.2016 - 9 K 4614/16 -, juris Rn. 10 und vom 28.07.2016 - 7 K 2211/16 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2007 - OVG 4 S 13/07 -, juris, jeweils m.w.N.; vgl. auch Plog/Wiedow, a.a.O., § 22 Rn. 25).

    Falls der Dienstherr seine Entscheidung in einem auf aktuellen Beurteilungen aufbauenden Auswahlverfahren ergänzend etwa auf Vorstellungsgespräche stützt, muss er berücksichtigen, dass es sich bei Vorstellungsgesprächen nicht um ein leistungsbezogenes Auswahlkriterium handelt, sowie, dass auch diese allenfalls eine Momentaufnahme von der Persönlichkeit des Bewerbers vermitteln können und der Eindruck eines solchen Gesprächs daher nur eine beschränkte Aussagekraft hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, juris Rn. 13 und vom 28.09.2016, a.a.O.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2016, a.a.O.).

    Andere Anforderungen ergeben sich auch nicht von vornherein daraus, dass vorliegend die Entscheidung über die Beförderung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 LKrO grundsätzlich durch den Kreistag bzw. einen seiner beschließenden Ausschüsse im Einvernehmen mit dem Landrat erfolgt, denn beide Organe sind an Art. 33 Abs. 2 GG gebunden und haben dem Bewerbungsverfahrensanspruch des Klägers Rechnung zu tragen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2016, a.a.O., Rn. 16).

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19
    Die für den Leistungsvergleich im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignungsprognose muss grundsätzlich in Bezug auf ein konkretes Statusamt erfolgen; auszuwählen ist der Bewerber, von dem der Dienstherr im Rahmen einer Prognose erwarten darf, dass er in der Zukunft den Anforderungen des konkret zu besetzenden Statusamtes am besten entspricht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16 f., und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O., Rn. 28 f.), welches durch die Besoldungsgruppe, die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn oder Laufbahngruppe und die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 -, juris Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 36.18 -, juris Rn. 20; vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2020 - 4 S 1044/20 -, juris Rn. 10 ff., auch zu den - hier nicht einschlägigen - Ausnahmefällen).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass im Fall eines Auseinanderfallens von Statusamt und Dienstposten der Beamte auf eine Angleichung hinwirken könne, "indem er etwa die Feststellung beantragt, dass sein langjähriger Einsatz auf einem über seinem Statusamt angesiedelten Dienstposten rechtswidrig ist" (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013, a.a.O., Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16

    Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle

    Auszug aus VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19
    Falls der Dienstherr seine Entscheidung in einem auf aktuellen Beurteilungen aufbauenden Auswahlverfahren ergänzend etwa auf Vorstellungsgespräche stützt, muss er berücksichtigen, dass es sich bei Vorstellungsgesprächen nicht um ein leistungsbezogenes Auswahlkriterium handelt, sowie, dass auch diese allenfalls eine Momentaufnahme von der Persönlichkeit des Bewerbers vermitteln können und der Eindruck eines solchen Gesprächs daher nur eine beschränkte Aussagekraft hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, juris Rn. 13 und vom 28.09.2016, a.a.O.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2016, a.a.O.).

    Insofern liegt zumindest auf der Hand, dass die Umstrukturierung des Dienstpostens ein erneutes Beförderungsverfahren unwahrscheinlicher machen würde und dass die fortgesetzte Inhaberschaft des mit A 12 bewerteten Dienstpostens die Erfolgsaussichten des Klägers in einem solchen Verfahren verbessern könnte (vgl. zu Letzterem VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2016, a.a.O., Rn. 17).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19
    Die Entscheidung über die Bewerberauswahl hat sich vorrangig an leistungsbezogenen Kriterien zu orientieren und daher regelmäßig aufgrund der - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen zu erfolgen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20.02.2004 - 2 VR 3.03 -, juris; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.2016 - 4 S 1578/16 -, juris und Urteil vom 31.07.2012 - 4 S 575/12 -, juris Rn. 21).

    Die für den Leistungsvergleich im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignungsprognose muss grundsätzlich in Bezug auf ein konkretes Statusamt erfolgen; auszuwählen ist der Bewerber, von dem der Dienstherr im Rahmen einer Prognose erwarten darf, dass er in der Zukunft den Anforderungen des konkret zu besetzenden Statusamtes am besten entspricht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16 f., und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O., Rn. 28 f.), welches durch die Besoldungsgruppe, die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn oder Laufbahngruppe und die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 -, juris Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 36.18 -, juris Rn. 20; vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2020 - 4 S 1044/20 -, juris Rn. 10 ff., auch zu den - hier nicht einschlägigen - Ausnahmefällen).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19
    Seine Rechte werden grundsätzlich nicht berührt (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 C 21.95 -, juris Rn. 18 f. m.w.N.).

    Ist indes eine vom Haushaltsgesetzgeber geschaffene Planstelle im Wege der Beförderung zu besetzen, hat der Dienstherr die Ernennung des Beamten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25.04.1996, a.a.O., Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2012 - 4 S 575/12

    Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Erwägungen einer

    Auszug aus VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19
    Die Entscheidung über die Bewerberauswahl hat sich vorrangig an leistungsbezogenen Kriterien zu orientieren und daher regelmäßig aufgrund der - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen zu erfolgen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20.02.2004 - 2 VR 3.03 -, juris; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.2016 - 4 S 1578/16 -, juris und Urteil vom 31.07.2012 - 4 S 575/12 -, juris Rn. 21).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, denn es kommt insoweit auf die Erwägungen an, die der Dienstherr hierfür in Ausübung seines Auswahlermessens und des ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Eignung der Kandidaten angestellt hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.2012, a.a.O., Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2016 - 4 S 1578/16

    Zur Auslegung eines Eilrechtsantrags im beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19
    Die Entscheidung über die Bewerberauswahl hat sich vorrangig an leistungsbezogenen Kriterien zu orientieren und daher regelmäßig aufgrund der - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen zu erfolgen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20.02.2004 - 2 VR 3.03 -, juris; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.2016 - 4 S 1578/16 -, juris und Urteil vom 31.07.2012 - 4 S 575/12 -, juris Rn. 21).

    Falls der Dienstherr seine Entscheidung in einem auf aktuellen Beurteilungen aufbauenden Auswahlverfahren ergänzend etwa auf Vorstellungsgespräche stützt, muss er berücksichtigen, dass es sich bei Vorstellungsgesprächen nicht um ein leistungsbezogenes Auswahlkriterium handelt, sowie, dass auch diese allenfalls eine Momentaufnahme von der Persönlichkeit des Bewerbers vermitteln können und der Eindruck eines solchen Gesprächs daher nur eine beschränkte Aussagekraft hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, juris Rn. 13 und vom 28.09.2016, a.a.O.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2016, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.07.2020 - 2 VR 3.20

    Anforderungen an Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

    Auszug aus VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19
    Der Dienstherr muss in einer solchen Mitteilung unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er das Stellenbesetzungsverfahren ohne Stellenbesetzung endgültig beenden will (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 29.07.2020 - 2 VR 3.20 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2019 - 6 B 1707/18 -, juris Rn. 13 f. m.w.N.).

    Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs setzt in diesem Fall ferner voraus, dass die Bewerber hiervon rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen und der wesentliche Abbruchgrund schriftlich dokumentiert wird (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 29.07.2020, a.a.O., Rn. 12 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19
    Die für den Leistungsvergleich im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignungsprognose muss grundsätzlich in Bezug auf ein konkretes Statusamt erfolgen; auszuwählen ist der Bewerber, von dem der Dienstherr im Rahmen einer Prognose erwarten darf, dass er in der Zukunft den Anforderungen des konkret zu besetzenden Statusamtes am besten entspricht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16 f., und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O., Rn. 28 f.), welches durch die Besoldungsgruppe, die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn oder Laufbahngruppe und die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 -, juris Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 36.18 -, juris Rn. 20; vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2020 - 4 S 1044/20 -, juris Rn. 10 ff., auch zu den - hier nicht einschlägigen - Ausnahmefällen).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung;

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20

    Anforderungen an die Eignungsprognose für einen Leistungsvergleich

  • BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 36.18

    Zustehen der Grundgehaltserhöhung eines an einer Hochschule tätigen Professors

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

  • VG Freiburg, 09.01.2019 - 4 K 1245/18

    Anspruch der von Gemeinderäten gebildeten Fraktionsgemeinschaft auf Unterrichtung

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 01.08.2019 - 2 A 3.18

    Aufgabenbeschreibung; Dienstpostenbewertung; Genfer Schema; Manipulation;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2016 - 4 S 585/16

    Zum Alter und zur Aktualität von Regelbeurteilungen eines Beamten bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2020 - 2 B 10681/20

    Konkurrentenstreitverfahren in der Justizverwaltung; maßgeblicher Zeitpunkt für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

  • VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - 6 B 1707/18

    Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens für eine Beförderungsstelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2018 - 6 A 471/17

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens bzgl. Neubescheidungsanspruchs eines

  • VG Freiburg, 01.02.2023 - 3 K 2733/22

    Konkretes Status- statt Beförderungsamt als Bezugspunkt einer

    Dementsprechend ist der Bewerbungsverfahrensanspruch auf ein konkretes Stellenbesetzungsverfahren gerichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, BVerwGE 151, 14 = juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.07.2020 - 6 CE 20.1290 -, juris Rn. 12; VG Freiburg, Urteil vom 22.10.2020 - 13 K 1097/19 -, juris Rn. 50).

    Entfällt der Bezugspunkt der Auswahlentscheidung, weil die Planstelle nicht mehr zur Verfügung steht oder weil sich der Dienstherr in Ausübung seiner Organisationsgewalt entschieden hat, das ausgeschriebene Amt so nicht zu vergeben, wird das hierauf bezogene Auswahlverfahren gegenstandslos; der Bewerbungsverfahrensanspruch geht unter (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 a. a. O. Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.07.2020 a. a. O. Rn. 12; VG Freiburg, Urteil vom 22.10.2020 a. a. O. Rn. 50).

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